Pflichten der GeschäftsleitungVerkehrssicherungspflicht im Betrieb: Was Arbeitgeber beachten müssen

  • Worum geht es bei der Verkehrssicherungspflicht?
  • Beispiel: Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle
  • Wie Sie Ihre Verkehrssicherungspflicht erfüllen
  • Wer ist im Unternehmen für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich?
  • Was gehört zur Verkehrssicherungspflicht?
  • Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht – Beispielfall
  • Wer haftet für Schäden beim Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht?
  • Worauf Unternehmen beim Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung achten
  • Mit Vorlage im Praxisteil

Worum geht es bei der Verkehrssicherungspflicht?

Verkehrssicherungspflicht bedeutet: Wer eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, muss die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen und Sicherungsmaßnahmen treffen, um Schäden für andere zu vermeiden. Die Verkehrssicherungspflicht bezieht sich sowohl auf Leben und Gesundheit als auch auf das Eigentum anderer.

Daraus folgt für Arbeitgeber:

  • Sie müssen mögliche Gefahrenquellen auf dem Betriebsgelände erkennen und
  • dafür sorgen, damit verbundene Risiken zu minimieren.

Die Verkehrssicherungspflicht betrifft jeden, der eine „Gefahrenquelle schafft oder unterhält“. Insofern kann sich die Verkehrssicherungspflicht auch außerhalb des Betriebsgeländes ergeben.

Beispiel: Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle

Die Baustelle muss entsprechend gesichert werden, und es muss darauf geachtet werden, dass die gängigen Sicherheitsbestimmungen auf der Baustelle eingehalten werden. Einen Handwerker, der bei einem Kunden vor Ort tätig ist, trifft eine Verkehrssicherungspflicht, sobald er dort in irgendeiner Form eine Gefahrenquelle schafft. Dann muss er geeignete Schutzvorkehrungen treffen.

Ziel muss es sein, dass Mitarbeitende, Kunden, externe Dienstleister und andere Personen, die sich auf dem Betriebsgelände oder einer Baustelle aufhalten, nicht zu Schaden kommen.

Dabei gilt: Beschäftigte, Kunden oder Besucher müssen vor ungewöhnlichen oder nicht zu erwartenden Risiken geschützt werden. Bei Gefahren, die zum gewöhnlichen Lebensrisiko gehören, greift die Verkehrssicherungspflicht des Arbeitgebers dagegen nicht.

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