ArbeitsrechtDiese Gesetze sind für Führungskräfte wichtig
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Kündigungsvorschriften im BGB
- Mindestlohngesetz (MiLoG)
- Nachweisgesetz (NachwG)
- Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz)
- Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
- Weisungsrecht des Arbeitgebers
- Mit Vorlage im Praxisteil
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt vor ungerechtfertigten Benachteiligungen wegen:
- der Rasse
- der ethnischen Herkunft
- des Geschlechts
- der Religion oder Weltanschauung
- einer Behinderung
- des Alters
- der sexuellen Identität
Für Führungskräfte bedeutet dies: Benachteiligungen von Beschäftigten oder Stellenbewerbern, die auf einem dieser Merkmale (oder auf mehreren der genannten Merkmale) beruhen, sind verboten.
Nicht zulässig wäre es beispielsweise,
- bei Beförderungen grundsätzlich nur Männer zu berücksichtigen
- Bewerberinnen und Bewerber wegen ihrer Herkunft abzulehnen
- ältere Mitarbeitende von Gehaltserhöhungen auszuschließen
Auch beim täglichen Umgang miteinander oder in Besprechungen müssen Führungskräfte darauf achten, dass niemand wegen der genannten Gründe diskriminiert wird. Das gilt für das eigene Verhalten als Führungskraft genauso wie für den Umgang der Kolleginnen und Kollegen untereinander.