Arbeitsschutz beachten und umsetzenPersonen, Funktionen und Aufgaben beim Arbeitsschutz

  • Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) als Grundlage
  • Betrieblicher Ersthelfer
  • Betriebsarzt oder Betriebsärztin
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Sicherheitsbeauftragte
  • Organisation des Arbeitsschutzes je nach Unternehmensgröße
  • Mit Vorlage im Praxisteil

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) als Grundlage

Das Arbeitssicherheitsgesetz schreibt vor, wie Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit im Unternehmen einzusetzen sind. Konkretisiert wird dieses Gesetz durch die Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Folgende Personen und Rollen müssen Sie in Ihrem Unternehmen vorsehen, wenn es der genannten Größe entspricht.

Betrieblicher Ersthelfer

Für medizinische Notfälle im Betrieb muss ein Ersthelfer zur Verfügung stehen, der in Erster Hilfe ausgebildet ist. Diese Personen kommen zum Einsatz, wenn Erste Hilfe benötigt wird.

Die Mindestzahl der betrieblichen Ersthelfer gemäß § 26 DGUV Vorschrift 1 beträgt:

Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer.

Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten:

  • in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 Prozent
  • in sonstigen Betrieben 10 Prozent
  • in Kindertageseinrichtungen ein Ersthelfer je Kindergruppe
  • in Hochschulen 10 Prozent der Versicherten nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 SGB VII

Von der Zahl der Ersthelfer kann in Betrieben abgewichen werden:

  • mit mehr als 20 Versicherten;
  • im Einvernehmen mit dem Unfallversicherungsträger;
  • unter Berücksichtigung der Organisation des betrieblichen Rettungswesens und
  • der Gefährdung.

Dazu im Management-Handbuch

Vorlagen nutzen

Weitere Kapitel zum Thema