Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
- Was beim BEM zu beachten ist
- für Führungskräfte und Arbeitgeber
- mit Vorlagen für die BEM-Gespräche
- Maßnahmen zur Wiedereingliederung nach langer Krankheit
Wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter nach längerer Krankheit wieder ins Unternehmen zurückkehrt, dann ist der Arbeitgeber verpflichtet, dafür spezielle Maßnahmen zur Wiedereingliederung zu besprechen und umzusetzen. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist im Sozialgesetzbuch (SGB IX) vorgeschrieben.
In diesem Handbuch-Kapitel erfahren Sie, was im Einzelnen durchgeführt werden muss, um BEM zu etablieren. Zudem finden Sie darin Vorlagen für die Gespräche, die Sie mit der betroffenen Person zur Wiedereingliederung führen müssen. Dabei geht es um:
- die persönliche Situation und die Prognose zur Gesundheit und zur Leistungsfähigkeit
- die betrieblichen Ursachen für die Krankheit, die beseitigt werden sollten
- spezielle Maßnahmen zur Wiedereingliederung
Prüfen Sie mithilfe der Checkliste Beteiligte beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM), wen Sie dabei einbinden sollten und dokumentieren Sie die Gespräche und die Maßnahmen mit dem Formular BEM-Gespräch dokumentieren und der Planungshilfe für die Maßnahmen.
Um das Betriebliche Eingliederungsmanagement formal zu regeln, eignet sich eine Betriebsvereinbarung. Dafür finden Sie in diesem Handbuch-Kapitel ein Muster.
… mehr ladenUmfang | 14 Seiten E-Book, 5 Vorlagen und 2 Formulare |
Dateiformat | ZIP-Datei |
Artikel-Nummer | 99.229 |